22. Nov.

geschrieben von Pressesprecher

NEUE Kleiderordnung ab 01.01.2019

22. Nov.

| geschrieben von Pressesprecher

Ja, es ist mal wieder so weit. Die Kleiderordnung wird mal wieder geändert und derzeit ist es noch etwas still, da die Einarbeitungen der TSO-Änderungen äußerst sorgfältig vorgenommen werden müssen, denn schließlich hat das Regelwerk auf den kompletten Sportbereich erheblichen Einfluss. Nachdem es aber bei der diesjährigen Änderung KEINE Übergangsfrist geben wird und diese somit schonungslos bereits zum 01.01.2019 in Kraft treten wird, möchten wir die wichtigsten Änderungen schon jetzt bekannt geben, damit sich alle darauf einstellen können:

 

  • TSO F.8
    Regelungen im Bereich TSO F.8 werden komplett in den Anhang 1 eingepflegt, somit befinden sich hier nun tatsächlich alle Vorschriften an einem Punkt.
  • Unterschiedliche Kleiderordnungen bei kombinierten Turnieren
    „Bei kombinierten Turnieren besteht die Wahlfreit der Aktiven, welche der jeweiligen Kleiderordnung der kombinierten Startklassen/-gruppen gültig ist.“
  • Werbung
    Die Werbung auf der Turnierkleidung und die Ahndung derer Verstöße wird analog der WDSF-Kleiderordnung übernommen und ist im Anhang 9 geregelt.

    • „Sponsorenembleme dürfen nur an der Taille, der Brust oder an den Ärmeln angebracht werden.“ – maximal 5 Stück (2 bei der Dame, 3 beim Herren).
    • Ahndung = einmalige Aufforderung eine Änderung vorzunehmen, bei weiterer Zuwiderhandlung Disqualifikation durch den Turnierleiter. (Regelung gilt NUR für Werbeverstöße !!!)
  • Nagellack
    Nagellack wurde im Bereich „Make-up“ Somit gilt ein Verbot bei Kinder und Junioren I.
  • Samt
    Samt gilt NICHT mehr als Stoff mit Leuchteffekt und ist somit nun wieder als Stoff ohne Leuchteffekt erlaubt!
  • „geschlossene“ 10-cm-Regelung
    Die 10-cm-Regelung der Damen gilt weiterhin in allen D-Klassen und nun zusätzlich auch bei den C-Klassen im u18-Bereich (Kinder, Junioren I, Junioren II und Jugend). Zusätzlich wurde der Begriff „geschlossene“ Rocklänge nicht kürzer als 10 cm oberhalb des Knies endend eingeführt. Also jegliche „Öffnungen“/„Schlitze“ … sind in diesem Bereich verboten!
  • „Blickdichter“ Bereich der Oberteile der Damen
    Auch dieser Bereich wurde noch einmal überarbeitet und unsinnige Vorschriften entfernt. Die Änderung betrifft alle D-Klassen und die C-Klassen im u18-Bereich (Kinder, Junioren I, Junioren II und Jugend)!

    • „Bauch und Intimbereich (IA) müssen komplett bedeckt und aus blickdichten Stoff (CnS) sein.“ – wie bisher.
    • „Ärmel, Schultern, Dekolleté oberhalb IA-Bereich und Rücken dürfen auch transparent oder teilweise durchscheinend sein (C).“ = NEU!
  • Absatzhöhe der Herrenschuhe
    • Kinder D-, C-Klassen: max. 2,5 cm – wie bisher.
    • Junioren D-, C-, B-Klassen:
      • Standard: max. 2,5 cm = (D-, C-Klasse wie bisher, B-Klasse neu)
      • Latein: max.  3,5 cm = (D-, C-Klasse höher als bisher, B-Klasse neu)

 

 

Sobald die finale Fassung der TSO-Kleiderordnung vorliegt, werden wir diese ebenfalls veröffentlichen! Für Rückfragen steht der Landesjugendwart Michael Braun gerne zur Verfügung!

 

 

Michael Braun

Verbandsjugendausschuss LTVB

Landestanzsportverband Bayern e.V., Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München, eMail: info@ltvb.de Impressum Datenschutzerklärung