Wiederöffnung der Indoor-Sportstätten ab 8. Juni
Liebe Tanzsportlerinnen und Tanzsportler,
wie Sie sicherlich schon aus der Presse erfahren haben, hat die Bayerische Staatsregierung angekündigt, dass die bayerischen Sportvereine ab dem 8. Juni den kontaktlosen Hallentrainingsbetrieb wiederaufnehmen können.
Welche konkreten Anforderungen im Einzelnen hierfür zu erfüllen sein werden und wie sich die angekündigten Lockerungen im Tanzsport umsetzen lassen, kann erst beurteilt werden, wenn die Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht worden ist.
Wie aber den jetzt schon bekannten Äußerungen zu entnehmen ist, wird die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes nur dann möglich sein, wenn zum einen sichergestellt ist, dass die Mindestabstandsregel von 1,5 Meter auch im Training sichergestellt ist, und zum anderen der Verein darüber hinaus ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept für seine Trainingsräume vorlegen kann.
Das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration hat zwischenzeitlich angekündigt, dass in den nächsten Tagen ein Rahmenhygienekonzept für den Sport erstellt und den Vereinen zur Verfügung gestellt werden soll.
Sobald dieses Rahmenkonzept vorliegt, werden wir prüfen, wie dieses für den Tanzsport unter Beachtung der infektionsrechtlichen Vorgaben wirksam umgesetzt werden kann. Hierüber werden wir Sie dann unverzüglich wieder informieren.
Viele Grüße
Matthias Huber