Infos für neue Vereine
Der Landestanzsportverband Bayern e.V. freut sich über Ihr Interesse am Tanzsport. Wir sind als Fachverband im Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) zuständig für der für
| Standard/Latein |
| Jazz und Modern/Contemporary |
| Breaking |
| Rock’n’Roll und Boogie-Woogie |
| Garde- und Showtanz |
| Karnevalistischer Tanz |
| Country Western Tanz |
| Twirling |
| Weitere Tänze/Disziplinen:American Smooth, American Rhythm, Argentinischer Tango, Bachata, Balboa, Ballett, Brauchtumstanz/Bayerische Tänze, Discofox, Flamenco, Folklore, Hip-Hop, Irischer Folkstanz, Jumpstyle, Kindertanz, Kizomba, Knotentanz, Lambada, Line Dance, Merengue, New Vogue, Orientalischer Tanz, Polka, Rollstuhltanz, Salsa, Seniorentanz, Sideline-Cheerleading/ShowDance, Sitztanz, Square Dance, Stepptanz, Streetdance, Swing, Videoclip-Dancing, West-Coast-Swing |
Die Vorteile einer Mitgliedschaft im…
LTVB (Flyer folgt)
DTV Infoflyer, Homepage
Bitte beachten Sie:
Voraussetzung für eine Mitgliedschaft im LTVB, ist auch eine Mitgliedschaft im BLSV. Sollte Ihr Verein noch nicht Mitglied im BLSV sein oder die Mitgliedschaft noch nicht beantragt haben, bitten wir Sie dies zuerst in die Wege zu leiten. Sie können die Aufnahmeunterlagen auch telefonisch anfordern bei: BLSV Vereinsservice, Telefon: 089-15702-400.
Um am sportlichen Wettkampfbetrieb teilnehmen zu können, ist zusätzliche die Mitgliedschaft im DTV ggf. mit seinen Fachverbänden, erforderlich.
Die für die Aufnahme in den LTVB bzw. DTV benötigten Unterlagen finden Sie im Bereich Aufnahmeunterlagen.
Für weitere Informationen oder bei Fragen wenden Sie sich bitte an diese Ansprechpartner.
Aufnahmeunterlagen „ordentliches Mitglied“ (für alle Vereine)
| 1. Aufnahmeantrag LTVB |
| 2. Aufnahmeantrag DTV |
| 3. Aufstellung des Vorstandes |
| 4. Mitgliedererhebungsbogen |
| 5. Vereinssatzung |
| 6. Kopie der Eintragung ins Vereinsregister |
| 7. Kopie der Bestätigung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt |
| 8. Aufnahmebestätigung des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV) |
Aufnahmeunterlagen „kooperatives Mitglied“ (nur für Vereine ohne Teilnahme am Wettkampfbetrieb möglich.)
| 1. Aufnahmeantrag LTVB |
| 2. Aufstellung des Vorstandes |
| 3. Mitgliedererhebungsbogen |
| 4. Vereinssatzung |
| 5. Kopie der Eintragung ins Vereinsregister |
| 6. Kopie der Bestätigung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt |
| 7. Aufnahmebestätigung des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV) |
Besondere Hinweise für Mehrspartenvereine:
Für Mehrspartenvereine, deren Satzungszweck nicht Förderung des Tanzsports ist, die jedoch für Ihre Tanzsportabteilung die Mitgliedschaft im LTVB anstreben, ist es erforderlich, dass eine Abteilungsordnung vorhanden ist, die als Abteilungszweck die Förderung des Tanzsports enthält.
Mehrspartenvereine müssen im jeweiligen Aufnahmeantrag Abschnitt „b) seiner Tanzsportabteilung (TSA) im…“ ankreuzen.
Sollte Ihr Hauptverein bereits Mitglied im BLSV sein, genügt die Vereinsnummer des Hauptvereins.
In den Mitgliedererhebungsbogen sind bei Tanzsportabteilungen eines Sportvereins nur die Mitglieder der Tanzsportabteilung, nicht die Gesamtzahl aller Mitglieder des Hauptvereins einzutragen.
Ansprechpartner für neue Vereine
| Name, Anschrift | Telefon, e-Mail |
|---|---|
| Geschäftsstelle des Landestanzsportverbandes Bayern e.V. Frau Schmidt Georg-Brauchle-Ring 93 80992 München |
Telefon: 089-15702-441 e-Mail: gst@ltvb.de |
