Verpflichtung zur Erstellung eines Schutzkonzeptes für Vereine

Bereits Ende 2023 hat der DOSB den ersten Beschluss gefasst, dass ALLE über 80.000 Sportvereine in Deutschland ein Präventionskonzept erstellen müssen. Diese Vorgabe wurde bei der Beschlussfassung unterfüttert, dass es auch Konsequenzen für Vereine geben wird, die dieser Vorgabe nicht folgen werden. Bisher erfolgte keine konkrete Beschlussfassung, bis wann diese Vorgabe umgesetzt werden muss, welche Übergangsfristen gelten sollen und ab wann und welche Konsequenzen es geben wird.  Bedeutet, momentan ist alles noch ruhig, aber die Experten sind sich einig, dass es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis die Vorgaben noch konkreter und mit Fristen hinterlegt sind. Deshalb nutzen wir gerne die Zeit, die Vereine im LTVB noch in Ruhe auf die Situation vorzubereiten.

 

Der LTVB hat in seinem Kinder- und Jugendschutzprogramm 2025 zwei verschiedene Lehrgänge zur Erstellung eines eigenen Schutzkonzeptes für LTVB-Vereine unter Punkt 3 im Angebot.

 

In der Lehrgangsversion 3a wird es in 4 LE theoretischen Input geben, um im Anschluss eigenständig ein Konzept erstellen zu können. Das Onlineseminar hierzu findet am 09./10.04.2025 statt.

 

In der Lehrgangsversion 3b gibt es im Rahmen einer Workshop-Serie von jeweils 7 Terminen a´ 45-60 Minuten entsprechenden theoretischen Input, damit zwischen den Terminen die Teilnehmer selbständig kleinere Hausaufgaben erstellen, hierzu Feedback erhalten und am Ende das fertige Schutzkonzept für den eigenen Verein zusammengestellt ist. Die Workshop-Serie wird 2025 zweimal angeboten. Die Workshop-Serie I findet im Zeitraum 13.02.-16.07.25 statt. Als Alternative gibt es noch eine Workshop-Serie II im Zeitraum 17.09.-15.12.25. Die jeweiligen Detailtermine befinden sich in den entsprechenden Ausschreibungen.

 

Nach den großartigen Erfahrungen aus den letzten Jahren zu diesen Seminaren, würden wir uns freuen, dass viele weitere Vereine sich bereits jetzt auf den Weg machen, um für die Zukunft fit zu sein. Weitere Informationen entnehmen sie bitte dem Kinder- und Jugendschutz-Fortbildungsprogramm 2025.

 

Für LTVB-Vereine und deren Mitgliedern sind die Fortbildungen kostenlos. Die LE können außerdem auf den Lizenzerhalt und die neue Pflichtfortbildung für Lizenzträger anerkannt werden.

 

Monika Sommerer und Michael Braun

Kinder- und Jugendschutzbeauftragte LTVB

Rosenheim, den 12. Januar 2025

Landestanzsportverband Bayern e.V., Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München, eMail: info@ltvb.de Impressum Datenschutzerklärung