11. Nov.

geschrieben von Pressesprecher

Maßnahmen zur Verbesserung der Wertungsrichtereinteilung bei Turnieren

11. Nov.

| geschrieben von Pressesprecher

Liebe Vereinsverantwortliche,

wir möchten euch über neue Maßnahmen des Landestanzsportverbandes Bayern informieren. Sie zielen darauf ab, die aktuelle Situation rund um die Wertungsrichter und Turniere zu verbessern, da es in letzter Zeit schwieriger geworden ist, adäquate Wertungsrichter für Turniere einzuteilen.

1. Öffnung der Mehrflächenturniere (Neue Maßnahme): Ab 2025 werden bestimmte Mehrflächenturniere in Bayern für den deutschlandweiten Einsatz von Wertungsrichtern (WR) geöffnet (z.B. BDD, FDF, OPT). Um die Finanzierbarkeit dieser Veranstaltungen zu gewährleisten, erfolgt eine einheitliche Vergütung der Reisespesen für diese WR bis zu maximal 50 € pro Tag zzgl. reguläre Stundensätze (5 €/h, mindestens 20 €).

2. Besetzung gemischter Turniere: Wir möchten die Turnierveranstalter darauf hinweisen, dass gemischte Turniere (Standard und Latein) bei Bedarf mit bis zu zwei WR-Panels besetzt werden können. In diesem Fall tragen die Veranstalter die zusätzlichen Kosten. Das ZWE (Zentraler Wertungsrichtereinsatz) bemüht sich weiterhin, die Einteilung möglichst reibungslos zu gestalten. Allerdings ist es zunehmend schwieriger geworden, Wertungsrichter mit einer Doppel-S-Lizenz zu finden, die bereit sind, zu werten. Zudem möchten wir im Sinne der Paare auf eine abwechslungsreiche Besetzung der Wertungsrichter achten.

3. Veränderungen nach Meldeschluss: Sollte sich nach dem Meldeschluss herausstellen, dass weniger Klassen als ursprünglich geplant durchgeführt werden können, ist es wichtig, dass die Vereine nicht eigenmächtig die Anzahl oder die Zusammensetzung der eingesetzten WR ändern. Alle Anpassungen müssen zwingend über den ZWE erfolgen. Dies gewährleistet eine zentrale Koordination und verhindert Unstimmigkeiten oder Ungleichbehandlungen. Wir bitten daher darum, bei der Turnierplanung (insbesondere bei der S-Klasse) sorgfältig vorzugehen und von der Anmeldung von Turnieren abzusehen, bei denen absehbar ist, dass es zu wenig Starter geben wird.

4. Anrecht auf Heim-WR: Vereine haben grundsätzlich das Recht, einen Heim-WR (Wertungsrichter aus dem eigenen Verein) einzusetzen. Dies stärkt die lokale Unterstützung und ermöglicht eine gewisse Planbarkeit für die Vereine. Zudem können dadurch die Kosten für die Turniere reduziert werden.

Wir bitten euch diese Informationen ab 2025 zu berücksichtigen und danken euch für euer Verständnis und eure Kooperation. Gemeinsam möchten wir den Tanzsport in Bayern weiter voranbringen und hoffen auf eure Unterstützung bei der Umsetzung dieser Maßnahmen. Gegebenenfalls planen wir eine online Infoveranstaltung, zu der wir herzlich über unsere Website einladen.

 

Tanzsportliche Grüße,

Euer Landestanzsportverband Bayern

Landestanzsportverband Bayern e.V., Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München, eMail: info@ltvb.de Impressum Datenschutzerklärung