Fortbildungspflicht für Übungsleiter, Trainer, Wertungsrichter und Turnierleiter
Alle Lizenzträger, die Ihre Lizenzen auch weiterhin ab dem 01.01.2026 nutzen wollen, müssen laut Vorgabe des DTV bis zum Jahresende 2025 eine entsprechende Fortbildung im Bereich „Prävention interpersonaler Gewalt“ besuchen. Der LTVB hat hierfür ein entsprechend umfangreiches Fortbildungsangebot 2025 vorbereitet.
Wichtig Informationen in Kurzform:
- Benötigt werden 2 LE zusätzlich zu den bisherigen Fortbildungsverpflichtungen.
- Die Fortbildungsverpflichtung gilt pro Kopf – es ist also völlig unerheblich wie viele Lizenzen sie besitzen.
B. Frau Y besitzt eine Übungsleiter-Lizenz und ist gleichzeitig Wertungsrichterin und Turnierleiterin. Frau Y benötigt insgesamt 2 LE „Prävention interpersonaler Gewalt“. - 2025 wird das Seminar im LTVB ausschließlich Online angeboten – siehe im Fortbildungsprogramm „Fortbildung Prävention interpersonaler Gewalt“. Zusätzlich stehen auch als Fortbildung die „Grundlagenseminare“ zur Verfügung.
- Sollten Sie bereits 2024 eine entsprechende Fortbildung besucht haben ist keine weitere Fortbildung in diesem Bereich 2025 erforderlich. Wichtig – die Lehreinheiten sind zusätzlich! Bei Fragen/Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an die LTVB-Geschäftsstelle zur Klärung.
- Seminare anderer LTV oder des DTV werden anerkannt. Sollten sie andere externe Fortbildung (z.B. eines Landessportbundes, einer Landessportjugend, des DOSB, der DSJ, des Bayerischen Jugendrings …) besucht haben, reichen sie bitte hierzu entsprechende Nachweise bei der LTVB-Geschäftsstelle zur Anerkennung ein.
Monika Sommerer und Michael Braun
Kinder- und Jugendschutzbeauftragte LTVB
Rosenheim, den 12. Januar 2025