25. Jan.

geschrieben von Pressesprecher

Wichtige Änderung der TSO für Turnierausrichter

25. Jan.

| geschrieben von Pressesprecher

An alle Sportwarte und Turnierbeauftragte:

 

Eine aktuelle Änderung der TSO erleichtert zukünftig die Turnierplanung:

 

 

Absatz C TSO

8.2 Offene Turniere oder Einladungsturniere sind nicht genehmigungsfähig, wenn am selben Wochenende in derselben Turnierart, Startklasse, Altersgruppe ein WDSF-Turnier (in Deutschland), eine Deutsche Meisterschaft, ein Deutschland Pokal, ein Deutschland Cup oder ein DTV-Ranglistenturnier stattfindet.

 

 

 

Das heißt im Klartext:

 

Nachdem bis jetzt bei offenen Turnieren keine Klassen genehmigt wurden, für die es am gleichen Wochenende eine Doppelstartmöglichkeit bei übergeordneten Turnieren gab, wurde diese Einschränkung nun herausgenommen.

 

Nicht genehmigungsfähig sind nur genau die Klassen, für die es ein übergeordnetes Turnier gibt,

z.B. ein Turnier der Senioren II S kann durch Rangliste, DM oder DC 10 Tänze der Senioren II  gesperrt werden, aber nicht mehr durch eine Veranstaltung der Senioren I. Ebenso sperren sich Hauptgruppe und Jugend nicht gegenseitig.

 

Dadurch entstehen neue Zeitfenster, in denen offene Turniere stattfinden können.

 

Landestanzsportverband Bayern e.V., Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München, eMail: info@ltvb.de Impressum Datenschutzerklärung