Weitere Lockerungen im Sport angekündigt
Die Bayerische Staatsregierung beschloss in ihrer Sitzung am 8. September weitere Lockerungen für den Sportbetrieb.
Der komplette Text: Bericht aus der Kabinettssitzung vom 8. September 2020
Der – bundeslandübergreifende – Wettkampfbetrieb in Kontaktsportarten ist ab 19. September wieder zulässig. Zuschauer sind zugelassen (maximal 200 Personen im Innenbereich, 400 im Außenbereich).
Wie sich das genau darstellen wird, insbesondere wie viele Teilnehmer an Turnieren möglich sind und wie die Abstandsregelungen eingehalten werden müssen, kann erst beurteilt werden, wenn die gesetzliche Neuregelung vorliegen wird.
Ob und ggf. in welchen Klassen nunmehr Landesmeisterschaften in Bayern durchgeführt werden können, wird das Präsidium in Abstimmung mit den ausrichtenden Vereinen möglichst zeitnah entscheiden.
Das Bayerische Kultusministerium hat zudem bestätigt, dass ab sofort die Nutzung von Schulsporthallen für Sportvereine wieder uneingeschränkt möglich ist. Es bleibt zu hoffen, dass dies auch in anderen kommunale Sportanlagen ebenso umgesetzt werden wird.