05. Feb

geschrieben von LTVB-Geschäftsstelle

Hinweise zum Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale

05. Feb

| geschrieben von LTVB-Geschäftsstelle

Wir weisen darauf hin, dass im Jahr 2020 vom zuständigen Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Rahmen der Übungsleiterlizenzbestätigungen wichtige Änderungen vorgenommen wurden. Im Vergleich zum Vorjahr ergeben sich wesentliche Änderungen bezüglich des Nachweises der Originalität der Übungsleiterlizenzen.

Trainerlizenzen (C,B und A), die lediglich digital zur Verfügung stehen (insbesondere DOSB-Lizenzen), können – sofern in der Liste anerkannter Lizenzen aufgeführt – zukünftig vom Lizenzinhaber selbst ausgedruckt und zusammen mit der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen „Erklärung Lizenzinhaber/in“ zum „Original“ im Sinne der Sportförderrichtlinien und damit förderfähig gemacht werden. Zukünftig werden EDV-basierte (Stichproben-)Kontrollen auf eventuelle Mehrfacheinreichungen von Lizenzen vorgenommen.

Um Verwirrung zu vermeiden wird der LTVB jedoch erst nach dem Stichtag die Vorgehensweise ändern! Das bedeutet, dass die nächste Verlängerungsperiode nur noch digital ablaufen wird und jeder Lizenzträger das Formular „Erklärung Liznezinhaber/in“ ausfüllen und unterschreiben muss.

Hier finden Sie das Formular „Erklärung Lizenzinhaber/in“

Ihre LTVB Geschäftsstelle

Landestanzsportverband Bayern e.V., Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München, eMail: info@ltvb.de Impressum Datenschutzerklärung