Information des Präsidenten aus dem LTVB-Präsidium
Von März bis Juni 2018 fanden weitere Online-Präsidiumssitzungen als Videokonferenzen statt. Über die wesentlichen Ergebnisse wird nachfolgend informiert.
Themenübersicht in dieser Newsmeldung: Lateinkader, Workshops von Vereinen, Presseteam, Wertungsrichter LM 2019, Datenschutz, Namensänderung BVRR, Rechtliches, Neuaufnahmen.
Lateinkader
Bereits in der März-Sitzung wurden die Paar-Berufungen in den Lateinkader-Landeskader beschlossen und die individuellen Förderbeträge festgelegt. Die betreffenden Paare sind in der Zwischenzeit unterrichtet worden.
Veröffentlichung von Vereins-Workshops
Workshops von Vereinen können im Terminkalender auf der LTVB-Homepage veröffentlicht werden. Voraussetzung dafür ist, dass die ausführenden Trainer über einen Trainer-A-Schein verfügen.
Presseteam
Das Presseteam des LTVB hat Zuwachs bekommen. Sven Mau hat sich bereit erklärt, das Presseteam ab sofort zu unterstützen. Dafür danken wir ihm.
Wertungsrichter für LM 2019
Das Präsidium hat die Wertungsrichter für die Landesmeisterschaften 2019 ausgewählt. Die Benachrichtigungen erfolgen zeitnah in den nächsten Tagen durch den ZWE.
Hinweis zum Datenschutz
Dass seit 24. Mai 2018 die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) Gültigkeit hat, dürfte bekannt sein. Wir raten deshalb den Vereinen dringend, Ihre Webseiten mit einer aktuellen Datenschutzerklärung zu versehen, den Newsletterversand und die Datennutzung DSGVO-konform zu handhaben.
Der LTVB kann allerdings hierzu keine Rechtsberatung durchführen, weil das daraus resultierende Haftungsrisiko vom LTVB bzw. dessen vertretungsberechtigen Personen, nicht übernommen werden kann. Wir verweisen auf die Rechtsberatungsmöglichkeiten durch die vom BLSV empfohlenen Rechtsanwälte.
Datenschutzbeauftragte
Wiederholter Aufruf: Das Präsidium sucht eine Person, die die Aufgabe des/der Datenschutzbeauftragten übernehmen kann. In Frage kommen nur Personen, die die dafür notwendige Qualifikation nachweisen können. Interessenten wenden sich bitte an Vizepräsident Matthias Huber.
Fragen bezüglich der Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten sind bitte nicht an das Präsidium zu stellen, denn wer diese Frage stellt, dürfte die erforderliche Qualifikation eines Datenschutzbeauftragten mangels Kenntnis, nicht haben. Sofern sich in absehbarer Zeit keine Person aus den eigenen Reihen findet, wird das Präsidium die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten extern vergeben, wodurch Kosten entstehen.
Namensänderung BVRR
Der Bayerische Rock’n‘ Roll und Boogie Woogie Verband hat bei seinem letzten Verbandstag eine Namensänderung beschlossen. Nach rechtlich wirksamer Eintragung in das Vereinsregister wird die künftige Bezeichnung BRBV (Bayerischer Rock’n‘ Roll und Boogie Woogie Verband) lauten. Damit lehnt wird die Namenslogik des DRBV übernommen. In diesem Zusammenhang ist auch ein neues Logo in Planung.
Rechtliche Hinweise
Breiten Raum nahmen in den letzten Sitzungen rechtliche Fragestellungen und steuerrechtliche Aspekte ein. Hier einige Infos, die für Vereine interessant sein dürften, wobei auch hier gilt, dass das LTVB-Präsidium keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen kann. Wir wollen trotzdem unserer Mitgliedsvereine auf diverse Aspekt aufmerksam machen und empfehlen, sofern hier angesprochene Themen auch für die Vereine relevant sein sollten, sich Rechtsberatung einzuholen.
Der LTVB wird Rechnungen von Trainern, die vom LTVB beauftragt werden, nur noch akzeptieren, wenn sie den Vorgaben der Finanzämter für die korrekte Rechnungsstellung, entsprechen. Die betreffenden TrainerInnen werden vom Vizepräsident Finanzen hierüber informiert. Ebenso können Leistungen nur noch erstattet werden, wenn ein rechtsgültig unterzeichneter Vertrag vorliegt. Den Rechnungen ist auch eine unterzeichnete Leistungsaufstellung beizufügen, aus der die erbrachten Leistungen, Datum, Zeit, Dauer, Art der Leistung, hervorgehen.
Bereits beim letzten LTVB-Verbandstag wurde auf die Problematik der sogenannten Umsatzsteuer-Ausländer nach §13b des Umsatzsteuergesetzes hingewiesen. Das bedeutet, dass gemeinnützige Verbände und Vereine für TrainerInnen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben und in Deutschland nicht umsatzsteuerpflichtig sind, Umsatzsteuer in voller Höhe durch den Auftraggeber zu entrichten haben. Hierzu ist beim zuständigen Finanzamt eine Umsatzsteuer-ID zu beantragen (sofern noch keine vorhanden ist) und dann jeweils eine Umsatzsteuermeldung abzugeben.
Anderslautende Aussagen von Steuerberatern, wonach keine Umsatzsteuerpflicht besteht, dürften nach aktueller Kenntnislage des LTVB, nicht zutreffend sein.
Das LTVB-Präsidium hat sich eingehend mit dieser Problematik befasst und rät den Vereinen dringend, eine mögliche Steuerpflicht (rückwirkend bis 2011) zu prüfen und gegebenenfalls dem Finanzamt die zu versteuernden Beträge mitzuteilen.
Neuaufnahmen
Das Präsidium hat folgende Vereine in den LTVB aufgenommen und begrüßt sie sehr herzlich in unserem Verband:
TSA d. FT Ingolstadt-Ringsee (Nr. 535) zum 01.03.2018
TSC Grace & Soul München (Nr. 536) zum 01.05.2018
Shakin‘ Boots TSV Riedlhütte (Nr. 537) zum 01.05.2018
Für die kommenden Sommermonate wünschen wir Ihnen gutes Wetter und blühende Mitgliederzahlen. Den aktiven Sportlerinnen und Sportlern wünschen wir erfolgreiche Camps und die verdienten Erfolge bei den anstehenden Turnieren.
Ihr
Rudolf Meindl
Präsident